+KAPITEL 8 ÄNDERUNGEN
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KAPITEL 8 ÄNDERUNGEN

KAPITEL 8 ÄNDERUNGEN

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 40

Artikel 40

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

In Abschnitt C1 der Tabelle in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 wird folgender Eintrag angefügt:



„15a

18

Anforderungen an die Kreislauffähigkeit des Dauermagnets

Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1)

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

(*1)   

Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj).“

Artikel 41

Artikel 41

Änderung der Verordnung (EU) 2018/858

In der Tabelle in Anhang II Teil I Abschnitt G „Umweltverträglichkeit und Emissionen“ der Verordnung (EU) 2018/858 wird folgender Eintrag angefügt:



„G 15

Anforderungen an die Kreislauffähigkeit des Dauermagnets

Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1)

X

X

X

X

X

X

 

 

 

 

X

X

(*1)   

Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj).“

Artikel 42

Artikel 42

Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1724

Die Verordnung (EU) 2018/1724 wird wie folgt geändert:

1. 

in Anhang I wird die folgende Spalte angefügt:



„AJ.  Projekte im Bereich kritische Rohstoffe

1.  die gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) eingerichteten zentralen Anlaufstellen

2.  Informationen über das Genehmigungsverfahren

3.  Informationen über Finanzierungs- und Investitionsdienstleistungen

4.  Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten auf Ebene der Union oder der Mitgliedstaaten

5.  Informationen über Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen, darunter u. a. Körperschaftsteuererklärungen, lokale Steuergesetze oder Arbeitsrecht

(*1)   

Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj).“

2. 

in Anhang II wird die folgende Zeile eingefügt.



„Projekte im Bereich kritische Rohstoffe

Verfahren, das alle einschlägigen Genehmigungen für den Bau und den Betrieb von Projekten im Bereich kritische Rohstoffe umfasst, einschließlich Bau-, Chemie- und Netzanschlussgenehmigungen sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen und -genehmigungen, sofern diese erforderlich sind, und das alle Anträge und Verfahren von der Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags bis zur Mitteilung der umfassenden Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens durch die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1252 eingerichtete zuständige zentrale Anlaufstelle umfasst.

Alle Ergebnisse im Zusammenhang mit den Verfahren von der Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags bis zur Mitteilung der umfassenden Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens durch die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1252 eingerichtete zentrale Anlaufstelle.“

3. 

dem Anhang III wird folgende Nummer angefügt:

„9. 

Die zuständige zentrale Anlaufstelle gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1252.“

Artikel 43

Artikel 43

Änderungen der Verordnung (EU) 2019/1020

Die Verordnung (EU) 2019/1020 wird wie folgt geändert:

1. 

Artikel 4 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

▼C2

„(5)  
Dieser Artikel gilt nur für Produkte, die Gegenstand der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 ( *1 ), (EU) 2016/425 ( *2 ), (EU) 2016/426 ( *3 ), (EU) 2023/1542 ( *4 ) und (EU) 2024/1252 ( *5 ) und der Richtlinien 2000/14/EG ( *6 ), 2006/42/EG ( *7 ), 2009/48/EG ( *8 ), 2009/125/EG ( *9 ), 2011/65/EU ( *10 ), 2013/29/EU ( *11 ), 2013/53/EU ( *12 ), 2014/29/EU ( *13 ), 2014/30/EU ( *14 ) , 2014/31/EU ( *15 ), 2014/32/EU ( *16 ), 2014/34/EU ( *17 ), 2014/35/EU ( *18 ), 2014/53/EU ( *19 ) und 2014/68/EU ( *20 ) des Europäischen Parlaments und des Rates sind.“

▼B

2. 

In Anhang I wird folgende Nummer angefügt:

„71. Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj), soweit sie die in den Artikel 28, 29 oder 31 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen betrifft.“

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung