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+Artikel 13 Allgemeine Verpflichtung zur Emissionsminderung |
Artikel 13 Allgemeine Verpflichtung zur EmissionsminderungArtikel 13 Allgemeine Verpflichtung zur Emissionsminderung Die Betreiber ergreifen alle angezeigten Emissionsminderungsmaßnahmen, um Methanemissionen bei ihren Tätigkeiten zu verhindern und zu minimieren. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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