+Artikel 13 Allgemeine Verpflichtung zur Emissionsminderung

Artikel 13 Allgemeine Verpflichtung zur Emissionsminderung

Artikel 13

Allgemeine Verpflichtung zur Emissionsminderung

Die Betreiber ergreifen alle angezeigten Emissionsminderungsmaßnahmen, um Methanemissionen bei ihren Tätigkeiten zu verhindern und zu minimieren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung