Artikel 11
Anwendungsbereich
Dieses Kapitel gilt für die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a, b und c genannten Tätigkeiten.
Artikel 13
Allgemeine Verpflichtung zur Emissionsminderung
Die Betreiber ergreifen alle angezeigten Emissionsminderungsmaßnahmen, um Methanemissionen bei ihren Tätigkeiten zu verhindern und zu minimieren.
European Regulation published on http://eur-lex.europa.eu/