+Artikel 4 Ausweitung des Einsatzes von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in kohle- und Kohlendioxidintensiven Regionen

Artikel 4 Ausweitung des Einsatzes von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in kohle- und Kohlendioxidintensiven Regionen

Artikel 4

Ausweitung des Einsatzes von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in kohle- und Kohlendioxidintensiven Regionen

Die Kommission unterstützt und fördert eine zunehmende Nutzung von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas, insbesondere Wasserstoff und Biomethan, im Energiesystem der Union, insbesondere in kohle- und Kohlendioxid-intensiven Regionen, wodurch der Anteil von erneuerbarem Gas insbesondere in industriellen Prozessen, Fernwärme und Energiespeicherung erhöht und so die Abkehr von festen fossilen Brennstoffen in der Industrie und im Fernwärmesektor beschleunigt werden soll. Die Kommission unterstützt auch die Umwandlung fossiler Brennstoffe in erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff und erneuerbares und kohlenstoffarmes Biomethan sowie die Gewinnung von im Umgang mit Wasserstoff geschulten Arbeitskräften.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung