+Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für die Organisation der Märkte und den Infrastrukturzugang
---+Artikel 3 Allgemeine Grundsätze
------+Artikel 3 a)
------+Artikel 3 b)
------+Artikel 3 c)
------+Artikel 3 d)
------+Artikel 3 e)
------+Artikel 3 f)
------+Artikel 3 g)
------+Artikel 3 h)
------+Artikel 3 i)
------+Artikel 3 j)
------+Artikel 3 k)
------+Artikel 3 l)
------+Artikel 3 m)
------+Artikel 3 n)
---+Artikel 4 Ausweitung des Einsatzes von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in kohle- und Kohlendioxidintensiven Regionen
---+Artikel 5 Trennung des regulierten Anlagevermögens
------+Artikel 5 1
------+Artikel 5 2
------+Artikel 5 3
------+Artikel 5 4
------+Artikel 5 5
------+Artikel 5 6
---+Artikel 6 Fernleitungsnetzbetreiber betreffende Dienstleistungen für den Zugang Dritter
------+Artikel 6 1
------+Artikel 6 2
------+Artikel 6 3
------+Artikel 6 4
------+Artikel 6 5
------+Artikel 6 6
------+Artikel 6 7
---+Artikel 7 Wasserstoffnetzbetreiber betreffende Dienstleistungen für den Zugang Dritter
------+Artikel 7 1
------+Artikel 7 2
------+Artikel 7 3
------+Artikel 7 4
------+Artikel 7 5
------+Artikel 7 6
------+Artikel 7 7
------+Artikel 7 8
------+Artikel 7 9
---+Artikel 8 Erdgasspeicheranlagen, Wasserstoffterminals, LNG-Anlagen und Wasserstoffspeicheranlagen betreffende Dienstleistungen für den Zugang Dritter
------+Artikel 8 1
------+Artikel 8 2
------+Artikel 8 3
------+Artikel 8 4
------+Artikel 8 5
------+Artikel 8 6
------+Artikel 8 7
---+Artikel 9 Bewertung der Marktnachfrage in Bezug auf erneuerbares Gas und kohlenstoffarmes Gas durch Betreiber von LNG-Anlagen und Erdgasspeicheranlagen
---+Artikel 10 Fernleitungsnetzbetreiber betreffende Grundsätze der Kapazitätszuweisungsmechanismen und der Verfahren für das Engpassmanagement
------+Artikel 10 1
------+Artikel 10 2
------+Artikel 10 3
------+Artikel 10 4
---+Artikel 11 Erdgasspeicheranlagen, Wasserstoffterminals, Wasserstoffspeicheranlagen und LNG-Anlagen betreffende Grundsätze der Kapazitätszuweisungsmechanismen und Verfahren für das Engpassmanagement
------+Artikel 11 1
------+Artikel 11 2
------+Artikel 11 3
---+Artikel 12 Handel mit Kapazitätsrechten
---+Artikel 13 Ausgleichsregeln und Ausgleichsentgelte
------+Artikel 13 1
------+Artikel 13 2
------+Artikel 13 3
------+Artikel 13 4
---+Artikel 14 Zertifizierung von Fernleitungsnetzbetreibern und Wasserstofffernleitungsnetzbetreibern
------+Artikel 14 1
------+Artikel 14 2
------+Artikel 14 3
------+Artikel 14 4
------+Artikel 14 5
------+Artikel 14 6
---+Artikel 15 Zertifizierung von Erdgasspeicheranlagenbetreibern
------+Artikel 15 1
------+Artikel 15 2
------+Artikel 15 3
------+Artikel 15 4
------+Artikel 15 5
------+Artikel 15 6
------+Artikel 15 7
------+Artikel 15 8
------+Artikel 15 9
------+Artikel 15 10
------+Artikel 15 11
------+Artikel 15 12
------+Artikel 15 13
---+Artikel 16 Zusammenarbeit von Fernleitungsnetzbetreibern
------+Artikel 16 1
------+Artikel 16 2

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für die Organisation der Märkte und den Infrastrukturzugang

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für die Organisation der Märkte und den Infrastrukturzugang

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze

Mitgliedstaaten, gemäß Artikel 76 der Richtlinie (EU) 2024/1788 benannte Regulierungsbehörden (im Folgenden „Regulierungsbehörden“), Erdgasnetzbetreiber, Wasserstoffnetzbetreiber und delegierte Betreiber wie Marktgebietsmanager oder Betreiber von Buchungsplattformen stellen sicher, dass die Erdgas- und Wasserstoffmärkte im Einklang mit den folgenden Grundsätzen betrieben werden:

Artikel 4 Ausweitung des Einsatzes von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in kohle- und Kohlendioxidintensiven Regionen

Artikel 4

Ausweitung des Einsatzes von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in kohle- und Kohlendioxidintensiven Regionen

Die Kommission unterstützt und fördert eine zunehmende Nutzung von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas, insbesondere Wasserstoff und Biomethan, im Energiesystem der Union, insbesondere in kohle- und Kohlendioxid-intensiven Regionen, wodurch der Anteil von erneuerbarem Gas insbesondere in industriellen Prozessen, Fernwärme und Energiespeicherung erhöht und so die Abkehr von festen fossilen Brennstoffen in der Industrie und im Fernwärmesektor beschleunigt werden soll. Die Kommission unterstützt auch die Umwandlung fossiler Brennstoffe in erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff und erneuerbares und kohlenstoffarmes Biomethan sowie die Gewinnung von im Umgang mit Wasserstoff geschulten Arbeitskräften.

Artikel 5 Trennung des regulierten Anlagevermögens
Artikel 6 Fernleitungsnetzbetreiber betreffende Dienstleistungen für den Zugang Dritter
Artikel 7 Wasserstoffnetzbetreiber betreffende Dienstleistungen für den Zugang Dritter
Artikel 8 Erdgasspeicheranlagen, Wasserstoffterminals, LNG-Anlagen und Wasserstoffspeicheranlagen betreffende Dienstleistungen für den Zugang Dritter
Artikel 9 Bewertung der Marktnachfrage in Bezug auf erneuerbares Gas und kohlenstoffarmes Gas durch Betreiber von LNG-Anlagen und Erdgasspeicheranlagen

Artikel 9

Bewertung der Marktnachfrage in Bezug auf erneuerbares Gas und kohlenstoffarmes Gas durch Betreiber von LNG-Anlagen und Erdgasspeicheranlagen

Die Betreiber von LNG-Anlagen und Erdgasspeicheranlagen bewerten mindestens alle zwei Jahre die Marktnachfrage im Hinblick auf neue Investitionen, die es ermöglichen, erneuerbares Gas und kohlenstoffarmes Gas, einschließlich Wasserstoffverbindungen wie flüssigen Ammoniaks und flüssiger organischer Wasserstoffträger, in den Anlagen zu nutzen. Die Betreiber unterrichten die zuständigen Regulierungsbehörden über das Ergebnis der Bewertung der Marktnachfrage. Bei der Planung neuer Investitionen bewerten die Betreiber von LNG-Anlagen und Erdgasspeicheranlagen die Marktnachfrage im Hinblick auf die Erleichterung der Nutzung von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in ihren Anlagen und berücksichtigen dabei die Versorgungssicherheit. Die Betreiber von LNG-Anlagen und Erdgasspeicheranlagen veröffentlichen alle Pläne hinsichtlich neuer Investitionen, die die Nutzung von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas in ihren Anlagen ermöglichen.

Artikel 10 Fernleitungsnetzbetreiber betreffende Grundsätze der Kapazitätszuweisungsmechanismen und der Verfahren für das Engpassmanagement
Artikel 11 Erdgasspeicheranlagen, Wasserstoffterminals, Wasserstoffspeicheranlagen und LNG-Anlagen betreffende Grundsätze der Kapazitätszuweisungsmechanismen und Verfahren für das Engpassmanagement
Artikel 12 Handel mit Kapazitätsrechten

Artikel 12

Handel mit Kapazitätsrechten

Jeder Betreiber von Fernleitungsnetzen, Erdgasspeicheranlagen, LNG-Anlagen, Wasserstofffernleitungsnetzen, Wasserstoffterminals und Wasserstoffspeicheranlagen ergreift angemessene Maßnahmen, damit Kapazitätsrechte frei gehandelt werden können und dieser Handel auf transparente und nichtdiskriminierende Weise erleichtert wird. Jeder dieser Betreiber entwickelt harmonisierte Verträge und entsprechende Verfahren für den Transport, LNG-Anlagen, Wasserstoffterminals und Erdgas- und Wasserstoffspeicheranlagen auf dem Primärmarkt, um den sekundären Kapazitätshandel zu erleichtern, und erkennt den Transfer primärer Kapazitätsrechte an, sofern dieser durch die Netzbenutzer mitgeteilt wurde.

Die harmonisierten Verträge und Verfahren werden den Regulierungsbehörden mitgeteilt.

Artikel 13 Ausgleichsregeln und Ausgleichsentgelte
Artikel 14 Zertifizierung von Fernleitungsnetzbetreibern und Wasserstofffernleitungsnetzbetreibern
Artikel 15 Zertifizierung von Erdgasspeicheranlagenbetreibern
Artikel 16 Zusammenarbeit von Fernleitungsnetzbetreibern

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung