+Artikel 8 6

Artikel 8 6

(6)   Vertragliche Begrenzungen der erforderlichen Mindestkapazität von LNG-Anlagen oder Wasserstoffterminals und Erdgas- oder Wasserstoffspeicheranlagen müssen durch technische Sachzwänge begründet sein und kleineren Speichernutzern den Zugang zu Speicherdienstleistungen ermöglichen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung