(3) Bis zum 5. August 2025 legt die EU-VNBO der Kommission und ACER einen Entwurf der aktualisierten Satzung, einschließlich eines Verhaltenskodex, die Liste der eingetragenen Mitglieder und einen Entwurf der aktualisierten Geschäftsordnung — einschließlich der Verfahrensregeln für die Konsultation von ENTSO (Strom), ENTSO (Gas) und anderer Interessenträger — sowie den Entwurf der aktualisierten Finanzierungsvorschriften vor.
Im Entwurf der aktualisierten Geschäftsordnung der EU-VNBO muss eine faire und ausgewogene Vertretung aller teilnehmenden Verteilernetzbetreiber sichergestellt sein, einschließlich derer, die Eigentümer oder Betreiber von Erdgasnetzen sind, und Wasserstoffverteilernetzbetreibern.