|
+Artikel 51 a) |
Artikel 51 a)Informationen über die Zahl der Erdgasunternehmen, die sich an dem Mechanismus für Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas beteiligen, und über die entsprechenden Erdgasmengen; 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|