+Artikel 51 c)

Artikel 51 c)

eine Beschreibung der in Ausschreibungsrunden für die an der Nachfragebündelung Beteiligten und für Erdgaslieferanten oder -erzeuger geltenden Regelungen;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung