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Artikel 12 4(4) Die Kosten, auf deren Grundlage der Preis für die CIS festgesetzt wird, werden getrennt von allen anderen Tätigkeiten des betreffenden Diensteanbieters dargelegt und der betreffenden nationalen Aufsichtsbehörde zugänglich gemacht. Diese Kosten werden unbeschadet des Artikels 52 Absatz 3 öffentlich zugänglich gemacht. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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