+Artikel 17 1

Artikel 17 1

(1)   Die Kommission stellt das Sekretariat des PRB, einschließlich der erforderlichen analytischen, administrativen und technischen Unterstützung, und trägt dabei den vom PRB angegebenen Bedürfnissen Rechnung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung