+Artikel 17 Sekretariat des PRB
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Artikel 17 Sekretariat des PRB
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Artikel 17 1
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(1) Die Kommission stellt das Sekretariat des PRB, einschließlich der erforderlichen analytischen, administrativen und technischen Unterstützung, und trägt dabei den vom PRB angegebenen Bedürfnissen Rechnung.
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Artikel 17 2
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(2) Hauptaufgabe des Sekretariats ist es, zur unabhängigen Ausübung der Aufgaben des PRB beizutragen. Für die Zwecke der Vorbereitung des Inhalts und der Ausrichtung der Stellungnahmen, Empfehlungen, Berichte und Anleitungen des PRB unterstützt das Sekretariat den PRB und nimmt dabei keine anderen Weisungen als die des PRB an, damit er seine Aufgabe erfüllen kann. Das Sekretariat wird mit den für die Erfüllung seiner Aufgaben angemessenen Ressourcen ausgestattet.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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