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+Artikel 17 2 |
Artikel 17 2(2) Hauptaufgabe des Sekretariats ist es, zur unabhängigen Ausübung der Aufgaben des PRB beizutragen. Für die Zwecke der Vorbereitung des Inhalts und der Ausrichtung der Stellungnahmen, Empfehlungen, Berichte und Anleitungen des PRB unterstützt das Sekretariat den PRB und nimmt dabei keine anderen Weisungen als die des PRB an, damit er seine Aufgabe erfüllen kann. Das Sekretariat wird mit den für die Erfüllung seiner Aufgaben angemessenen Ressourcen ausgestattet. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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