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+Artikel 23 10 |
Artikel 23 10(10) Unbeschadet des Artikels 52 Absatz 3 werden die angenommenen Leistungsplanentwürfe öffentlich zugänglich gemacht. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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