|
+Artikel 23 11 |
Artikel 23 11(11) Die angenommenen Leistungsplanentwürfe werden der Kommission gemäß Artikel 24 zur Bewertung und Genehmigung vorgelegt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|