+Artikel 32 5

Artikel 32 5

(5)   Die Kommission führt in Absprache mit den Mitgliedstaaten, Anbietern von Flugverkehrsdiensten und Luftraumnutzern eine Studie über den Beitrag der Differenzierung der Gebühren zur Erreichung der Ziele des Einheitlichen Europäischen Luftraums gemäß Artikel 1 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EU) 2021/1119 durch. In dieser Studie werden ferner die Durchführbarkeit dieser Differenzierung und deren Auswirkungen auf den Flugverkehr, die Erbringung von Diensten, Verwaltungskosten und Beteiligte bewertet.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung