+Artikel 8 1

Artikel 8 1

(1)   Ein Betreiber oder eine Betreibergruppe wendet die geltende Zertifizierungsmethode an, um die in den Artikeln 4 bis 7 festgelegten Qualitätskriterien zu erfüllen (im Folgenden „Zertifizierungsmethode“).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung