Maßnahmen zur Unterstützung der Reaktion auf schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle, Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes und einem Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes gleichwertige Sicherheitsvorfälle sowie zur Einleitung der Wiederherstellung durch vertrauenswürdige Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste, die sich an der gemäß Artikel 14 eingerichteten EU-Cybersicherheitsreserve beteiligen;