+Artikel 20 d)

Artikel 20 d)

der Anzahl der an MyHealth@EU angebundenen Gesundheitsdienstleister unterschiedlicher Art, einschließlich Apotheken, Krankenhäusern und anderen Versorgungsstellen, berechnet:

i)

in absoluten Zahlen;

ii)

als Anteil aller Gesundheitsdienstleister derselben Art; und

iii)

als Anteil der natürlichen Personen, die die Dienstleistungen in Anspruch nehmen können;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung