|
+Artikel 20 f) |
Artikel 20 f)der Anzahl der Fälle von Nichtkonformität bezüglich der verbindlichen Anforderungen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|