+Artikel 35 a)

Artikel 35 a)

sämtliche Wirtschaftsakteure, von denen sie ein EHR-System bezogen haben, und

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung