+Artikel 35 b)

Artikel 35 b)

sämtliche Wirtschaftsakteure, denen sie ein EHR-System zur Verfügung gestellt haben.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung