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+Artikel 35 b) |
Artikel 35 b)sämtliche Wirtschaftsakteure, denen sie ein EHR-System zur Verfügung gestellt haben. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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