+Artikel 49 EU-Datenbank für die Registrierung von EHR-Systemen und Wellness-Anwendungen
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Artikel 49 EU-Datenbank für die Registrierung von EHR-Systemen und Wellness-Anwendungen
1. Übersicht
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Regulierung |
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Artikel 49 1
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(1) Die Kommission erstellt und pflegt eine öffentlich verfügbare EU-Datenbank mit Daten zu EHR-Systemen, für die eine EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 39 ausgestellt wurde, sowie zu Wellness-Anwendungen, für die ein Kennzeichen gemäß Artikel 47 ausgestellt wurde (im Folgenden „EU-Datenbank für die Registrierung von EHR-Systemen und Wellness-Anwendungen“).
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Artikel 49 2
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(2) Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme eines EHR-Systems gemäß Artikel 26 oder einer Wellness-Anwendung gemäß Artikel 47 muss der Hersteller eines solchen EHR-Systems bzw. einer Wellness-Anwendung oder gegebenenfalls sein Bevollmächtigter die erforderlichen Daten entsprechend Absatz 4 des vorliegenden Artikels, einschließlich — im Fall von EHR-Systemen — den Ergebnissen der in Artikel 40 genannten Bewertung, in die EU-Datenbank für die Registrierung von EHR-Systemen und Wellness-Anwendungen eingeben
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Artikel 49 3
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(3) Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika oder Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 27 Absätze 1 und 2 dieser Verordnung werden zudem in die gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745, (EU) 2017/746 bzw. (EU) 2024/1689 eingerichteten Datenbanken erfasst. In diesen Fällen müssen die einzugebenden Daten auch an die EU-Datenbank für die Registrierung von EHR-Systemen und Wellness-Anwendungen weitergeleitet werden.
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Artikel 49 4
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(4) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 97 zur Ergänzung dieser Verordnung delegierte Rechtsakte zur Festlegung der Liste der erforderlichen Daten, die von den Herstellern von EHR-Systemen und Wellness-Anwendungen gemäß Absatz 2 des vorliegenden Absatzes in die EU-Datenbank für die Registrierung von EHR-Systemen und Wellness-Anwendungen eingegeben werden müssen, erlassen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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