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+Artikel 79 1 |
Artikel 79 1(1) Die Kommission erstellt einen EU-Datensatzkatalog, der die nationalen Datensatzkataloge, die von den Zugangsstellen für Gesundheitsdaten in allen Mitgliedstaaten erstellt wurden, und die Datensatzkataloge der befugten Teilnehmer von HealthData@EU verbindet. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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