+Artikel 84 1

Artikel 84 1

(1)   Die Mitgliedstaaten fördern und unterstützen die digitale Gesundheitskompetenz und die Entwicklung einschlägiger Kompetenzen und Fähigkeiten von Patienten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht. Sensibilisierungskampagnen oder -programme zielen insbesondere darauf ab, Patienten und die breite Öffentlichkeit über die Primär- und Sekundärnutzung im Rahmen des EHDS, einschließlich der sich daraus ergebenden Rechte, sowie über die Vorteile, Risiken und den potenziellen Nutzen der Primär- und Sekundärnutzung für Wissenschaft und Gesellschaft zu informieren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung