(1) Die Mitgliedstaaten fördern und unterstützen die digitale Gesundheitskompetenz und die Entwicklung einschlägiger Kompetenzen und Fähigkeiten von Patienten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht. Sensibilisierungskampagnen oder -programme zielen insbesondere darauf ab, Patienten und die breite Öffentlichkeit über die Primär- und Sekundärnutzung im Rahmen des EHDS, einschließlich der sich daraus ergebenden Rechte, sowie über die Vorteile, Risiken und den potenziellen Nutzen der Primär- und Sekundärnutzung für Wissenschaft und Gesellschaft zu informieren.