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+Artikel 99 d) |
Artikel 99 d)die finanziellen Vorteile, die derjenige, der dieser Verordnung zuwider handelt, durch den Verstoß erzielt hat, oder die Verluste, die er durch ihn vermieden hat, sofern diese Vorteile oder Verluste zuverlässig festgestellt werden können, 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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