(1) Die Kommission überwacht die Verwaltung und Durchführung des Euratom-Programms 2026-2027 kontinuierlich. Um die Transparenz zu verbessern, werden diese Daten mit dem jeweils aktuellen Stand auf der Website der Kommission der Öffentlichkeit in zugänglicher Form zur Verfügung gestellt.
Die Indikatoren, anhand deren jährlich über die Fortschritte des Euratom-Programms 2026-2027 zur Erreichung seiner in Artikel 3 genannten Ziele Bericht zu erstatten ist, sind im Anhang II entlang von Wirkungspfaden festgelegt.