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Artikel 14 1(1) Die Bewertungen des Euratom-Programms 2026-2027 werden so frühzeitig vorgenommen, dass ihre Ergebnisse in die Entscheidungsfindung über das Euratom-Programm 2026-2027, sein Nachfolgeprogramm und andere für Forschung und Innovation relevante Initiativen einfließen können. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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