+Artikel 17 4

Artikel 17 4

(4)   Ein SIPS-Betreiber macht die wichtigsten Aspekte der in Absatz 2 genannten Regelungen und Verfahren öffentlich zugänglich, und zwar mindestens Folgendes:

a)

die Umstände, unter denen Maßnahmen getroffen werden;

b)

wer diese Maßnahmen trifft;

c)

den Umfang der zu treffenden Maßnahmen;

d)

die Mechanismen zur Behandlung von Verpflichtungen eines SIPS-Betreibers gegenüber nicht ausfallenden Teilnehmern.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung