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Artikel 19 4(4) Ein SIPS-Betreiber legt seine Anlagestrategie fest, die im Einklang mit seiner gesamten Risikomanagement-Strategie steht und den Teilnehmern vollständig offengelegt wird. Er überprüft die Anlagestrategie mindestens einmal jährlich. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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