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Artikel 19 5(5) Die im Rahmen seiner Anlagestrategie getätigten Anlagen eines SIPS-Betreibers werden durch hochrangige Schuldner besichert oder stellen Forderungen gegenüber solchen dar. Ein SIPS-Betreiber legt die Kriterien für hochrangige Schuldner fest. Die Anlagen bestehen aus Instrumenten mit minimalen Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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