+Artikel 25 Effizienz und Effektivität
---+Artikel 25 1
---+Artikel 25 2
---+Artikel 25 3
|
Artikel 25 Effizienz und Effektivität
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
Artikel 25 1
|
(1) Ein SIPS-Betreiber verfügt über ein Verfahren zur Erkennung und Berücksichtigung der Bedürfnisse der Märkte, die das SIPS bedient, insbesondere in Bezug auf:
|
a)
|
die Auswahl eines Clearing- und Abwicklungssystems;
|
|
b)
|
die operative Struktur;
|
|
c)
|
den Umfang der vom Clearing oder der Abwicklung erfassten Produkte;
|
|
d)
|
den Einsatz von Technologie und Verfahren.
|
|
|
Artikel 25 2
|
(2) Ein SIPS-Betreiber verfügt über klar definierte Ziele, die messbar und erreichbar sind, zum Beispiel in den Bereichen Mindestleistungsniveau, Erwartungen an das Risikomanagement und Geschäftsprioritäten.
|
|
Artikel 25 3
|
(3) Ein SIPS-Betreiber hat bewährte Mechanismen zur regelmäßigen — d. h. mindestens jährlichen — Überprüfung der in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Anforderungen eingerichtet.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|