+Artikel 25 1

Artikel 25 1

(1)   Ein SIPS-Betreiber verfügt über ein Verfahren zur Erkennung und Berücksichtigung der Bedürfnisse der Märkte, die das SIPS bedient, insbesondere in Bezug auf:

a)

die Auswahl eines Clearing- und Abwicklungssystems;

b)

die operative Struktur;

c)

den Umfang der vom Clearing oder der Abwicklung erfassten Produkte;

d)

den Einsatz von Technologie und Verfahren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung