+Artikel 30 2

Artikel 30 2

(2)   Eine zuständige Behörde bemüht sich, erforderlichenfalls Kooperationsvereinbarungen mit anderen relevanten Behörden zu schließen. Wird eine Zweigstelle ausnahmsweise als SIPS-Betreiber eingestuft, bemüht sich die zuständige Behörde um den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Behörde, die für die Überwachung oder Beaufsichtigung der juristischen Person, von der die Zweigstelle einen rechtlich abhängigen Teil bildet, zuständig ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung