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+Artikel 33 1 |
Artikel 33 1(1) Im Fall eines Verstoßes gegen diese Verordnung kann die EZB Sanktionen gegen den SIPS-Betreiber verhängen. Handelt es sich beim SIPS-Betreiber um eine Zweigstelle, werden die Sanktionen gegen die Zweigstelle verhängt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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