+Artikel 35 Aufhebung
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Artikel 35 Aufhebung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 35 1

(1)   Die Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) wird hiermit aufgehoben.

Artikel 35 2

(2)   Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung