+Artikel 35 1

Artikel 35 1

(1)   Die Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) wird hiermit aufgehoben.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung