+Artikel 10 5

Artikel 10 5

(5)   Die Importeuer stellen sicher, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Detergenzien und Tenside Artikel 17 Absätze 1, 3, 4 und 5, Artikel 18 Absatz 1 und Artikel 19 Absätze 1 und 2 sowie, soweit zutreffend, Artikel 17 Absatz 2, Artikel 18 Absatz 2 und Artikel 19 Absatz 3 entsprechen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung