+Artikel 12 a)
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Artikel 12 a)
Risikominderungsmaßnahmen getroffen werden, um die Exposition von Menschen — insbesondere von Kindern — zu minimieren, u. a. dadurch, dass Kinder daran gehindert werden, die Nachfüllstation unbeaufsichtigt zu benutzen, und durch eine angemessene Schulung ihrer Mitarbeiter und
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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