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Artikel 17 5(5) Die in den Absätzen 3 und 4 genannten Angaben werden in einer oder mehreren vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten, für die Endnutzer leicht verständlichen Sprache bzw. Sprachen abgefasst und müssen lesbar, klar, verständlich und deutlich sein. Das Etikett muss für Kontrollzwecke zugänglich sein, wenn das Detergens oder Tensid auf dem Markt bereitgestellt wird. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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