|
+Artikel 20 Fernabsatz |
Artikel 20 FernabsatzArtikel 20 Fernabsatz Werden Detergenzien oder Tenside im Fernabsatz auf dem Markt bereitgestellt, so muss das Angebot deutlich und sichtbar die Kennzeichnungsinformationen gemäß Artikel 17 sowie eine digitale Kopie des Datenträgers oder die eindeutige Produktkennung ausweisen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|