+Artikel 20 Fernabsatz

Artikel 20 Fernabsatz

Artikel 20

Fernabsatz

Werden Detergenzien oder Tenside im Fernabsatz auf dem Markt bereitgestellt, so muss das Angebot deutlich und sichtbar die Kennzeichnungsinformationen gemäß Artikel 17 sowie eine digitale Kopie des Datenträgers oder die eindeutige Produktkennung ausweisen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung