+KAPITEL IV KENNZEICHNUNG
---+Artikel 17 Allgemeine Kennzeichnungsanforderungen
------+Artikel 17 1
------+Artikel 17 2
------+Artikel 17 3
------+Artikel 17 4
------+Artikel 17 5
---+Artikel 18 Formen der Kennzeichnung
------+Artikel 18 1
------+Artikel 18 2
---+Artikel 19 Anforderungen an die digitale Kennzeichnung
------+Artikel 19 1
------+Artikel 19 2
------+Artikel 19 3
---+Artikel 20 Fernabsatz

KAPITEL IV KENNZEICHNUNG

KAPITEL IV KENNZEICHNUNG

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 17 Allgemeine Kennzeichnungsanforderungen
Artikel 18 Formen der Kennzeichnung
Artikel 19 Anforderungen an die digitale Kennzeichnung
Artikel 20 Fernabsatz

Artikel 20

Fernabsatz

Werden Detergenzien oder Tenside im Fernabsatz auf dem Markt bereitgestellt, so muss das Angebot deutlich und sichtbar die Kennzeichnungsinformationen gemäß Artikel 17 sowie eine digitale Kopie des Datenträgers oder die eindeutige Produktkennung ausweisen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung