+Artikel 22 g)
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Artikel 22 g)
wird der digitale Produktpass gemäß Buchstabe e dieses Artikels von Digitalproduktpass-Dienstleistern gemäß Artikel 21 Absatz 12 Buchstabe c gespeichert oder anderweitig verarbeitet, wird die Gesamtheit oder Teile der Daten von diesen Digitalproduktpass-Dienstleister nicht verkauft, wiederverwendet oder über das für die Erbringung der betreffenden Speicher- oder Verarbeitungsdienste erforderliche Maß hinaus verarbeitet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit dem Wirtschaftsakteur vereinbart, der das Detergens bzw. das für Endnutzer bestimmte Tensid in Verkehr bringt;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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