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Artikel 22 j)digitale Produktpässe werden so gestaltet und eingesetzt, dass ein hohes Maß an Sicherheit und Privatsphäre gewährleistet und Betrug vermieden wird. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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