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+Artikel 23 4 |
Artikel 23 4(4) Verfahren für die Ausstellung und Überprüfung der digitalen Zertifikate von Wirtschaftsakteuren und anderen relevanten Akteuren, die Zugangsrechte zu den im digitalen Produktpass enthaltenen Daten haben, und die in Durchführungsrechtsakten, die nach Artikel 11 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1781 erlassen worden sind, festgelegt sind, gelten auch für die Zwecke der vorliegenden Verordnung. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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