+Artikel 23 4

Artikel 23 4

(4)   Verfahren für die Ausstellung und Überprüfung der digitalen Zertifikate von Wirtschaftsakteuren und anderen relevanten Akteuren, die Zugangsrechte zu den im digitalen Produktpass enthaltenen Daten haben, und die in Durchführungsrechtsakten, die nach Artikel 11 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1781 erlassen worden sind, festgelegt sind, gelten auch für die Zwecke der vorliegenden Verordnung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung