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+Artikel 5 3 |
Artikel 5 3(3) Die Unionsbasisdatenbank muss für jeden Verkehrsträger eine gesonderte Tabelle enthalten, insbesondere für die Standardwerte für die Treibhausgasemissionsintensitäten im Seeverkehr. Die Seeverkehrsdaten müssen aus der Datenbank THETIS-MRV stammen und, falls anwendbar, durch andere Informationsquellen wie die gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1805 eingerichtete FuelEU-Datenbank ergänzt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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