+4.3.4. Die betreffenden Einrichtungen testen den Krisenmanagementplan in geplanten Zeitabständen …

4.3.4. Die betreffenden Einrichtungen testen den Krisenmanagementplan in geplanten Zeitabständen …

4.3.4.

Die betreffenden Einrichtungen testen den Krisenmanagementplan in geplanten Zeitabständen oder nach erheblichen Sicherheitsvorfällen oder wesentlichen Änderungen der Betriebsabläufe oder der Risiken und aktualisieren ihn – soweit angemessen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge