+8. Grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit …
---+8.1. Sensibilisierungsmaßnahmen und grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene
------+8.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2022/2555 stellen die …
------+8.1.2. Für die Zwecke von Nummer 8.1.1 bieten die betreffenden Einrichtungen ihren Mitarbeitenden …
------+8.1.3. Das Sensibilisierungsprogramm wird – soweit angemessen – in geplanten Zeitabständen im …
---+8.2. Sicherheitsschulungen
------+8.2.1. Die betreffenden Einrichtungen ermittelt Mitarbeitende, deren Rollen sicherheitsrelevante …
------+8.2.2. Die betreffenden Einrichtungen führen ein Schulungsprogramm im Einklang mit dem Konzept für …
------+8.2.3. Die Schulung gemäß Nummer 8.2.1 muss für die Funktion des Mitarbeitenden relevant sein, und …
------+8.2.4. Die betreffenden Einrichtungen führen Schulungen für Mitglieder des Personals durch, die in …
------+8.2.5. Das Programm wird regelmäßig aktualisiert und durchgeführt, wobei geltende Konzepte und …
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8. Grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit …
8. Grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2022/2555)
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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