+8. Grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit …
---+8.1. Sensibilisierungsmaßnahmen und grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene
------+8.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2022/2555 stellen die …
------+8.1.2. Für die Zwecke von Nummer 8.1.1 bieten die betreffenden Einrichtungen ihren Mitarbeitenden …
------+8.1.3. Das Sensibilisierungsprogramm wird – soweit angemessen – in geplanten Zeitabständen im …
---+8.2. Sicherheitsschulungen
------+8.2.1. Die betreffenden Einrichtungen ermittelt Mitarbeitende, deren Rollen sicherheitsrelevante …
------+8.2.2. Die betreffenden Einrichtungen führen ein Schulungsprogramm im Einklang mit dem Konzept für …
------+8.2.3. Die Schulung gemäß Nummer 8.2.1 muss für die Funktion des Mitarbeitenden relevant sein, und …
------+8.2.4. Die betreffenden Einrichtungen führen Schulungen für Mitglieder des Personals durch, die in …
------+8.2.5. Das Programm wird regelmäßig aktualisiert und durchgeführt, wobei geltende Konzepte und …

8. Grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit …

8.   Grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2022/2555)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
8.1. Sensibilisierungsmaßnahmen und grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene

8.1.   Sensibilisierungsmaßnahmen und grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene

8.2. Sicherheitsschulungen

8.2.   Sicherheitsschulungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge