+11.4.1. Die betreffenden Einrichtungen beschränken und kontrollieren die Nutzung von …
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11.4.1. Die betreffenden Einrichtungen beschränken und kontrollieren die Nutzung von …
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11.4.1.
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Die betreffenden Einrichtungen beschränken und kontrollieren die Nutzung von Systemverwaltungskonten im Einklang mit dem in Nummer 11.1 genannten Konzept für die Zugriffskontrolle.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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