+11.4. Systemverwaltungssysteme
---+11.4.1. Die betreffenden Einrichtungen beschränken und kontrollieren die Nutzung von …
---+11.4.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) Systemverwaltungssysteme …

11.4. Systemverwaltungssysteme

11.4.   Systemverwaltungssysteme

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
11.4.1. Die betreffenden Einrichtungen beschränken und kontrollieren die Nutzung von …

11.4.1.

Die betreffenden Einrichtungen beschränken und kontrollieren die Nutzung von Systemverwaltungskonten im Einklang mit dem in Nummer 11.1 genannten Konzept für die Zugriffskontrolle.
11.4.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) Systemverwaltungssysteme …

11.4.2.

Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen

a)

Systemverwaltungssysteme ausschließlich für die Zwecke der Systemverwaltung und nicht für andere Vorgänge verwenden;

b)

solche Systeme logisch von Anwendungssoftware, die nicht für Systemverwaltungszwecke verwendet wird, trennen;

c)

den Zugang zu Systemverwaltungssystemen durch Authentifizierung und Verschlüsselung schützen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
is related to 11.4 Administration systems